pgb-kompakt.de

ein Unternehmensbereich des C.U.P.-INSTITUTS

 Ihr kompetenter, engagierter Partner und Lotse bei der gesetzeskonformen Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung
psychische
Belastung (PGB), § 5 ArbSchG
§ 5, ArbSchG: Seit 2014 gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber!



Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

ist seit 2014 Pflicht für alle Arbeitgeber!

Wir sind ein auf die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung für kleinere und mittlere Unternehmen spezialisiertes Team innerhalb des C.U.P.-Instituts in München und unterstützen Sie mit unseren maßgeschneiderten Beratungs-, Seminar- und Software-Angeboten  bei der gesetzeskonformen und effizienten Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung.

Schaffen Sie mit uns aus der gesetzlichen Verpflichtung eine klassische Win-Win-Situation für Ihr Unternehmen!


Aktuell

Online-Zertifizierungs-Lehrgang

"Prozess-Moderator(in)

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung"

Zum Programm und zur Anmeldung

Übrigens:

Was ist die schnellste und kostengünstigste Methode einer Gefährdungs-beurteilung psychische Belastung in Ihrem Unternehmen?


Antwort:

Rufen Sie doch einfach mal bei sich selbst in Ihrem Unternehmen an, lassen Sie sich mit einer Ihrer Fach-Abteilungen verbinden, stellen Sie eine Frage oder lassen Sie sich beraten.


Damit erfüllen Sie zwar noch nicht Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, aber Sie bekommen möglicherweise wichtige Hinweise darauf, wo Sie möglicherweise ansetzen könnten.....

 Unsere Beratungsangebote
speziell für kleine und mittlere Unternehmen

 Wir machen uns auch stark für kleinere und Klein-Unternehmen, für die die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung fachlich und organisatorisch besonders schwierig werden könnte. Wir wollen nicht, dass die  Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung aus diesen Gründen mit unangenehmen Folgen scheitern könnte. Deswegen haben wir spezielle Beratungs-Module entwickelt, die die Rahmenbedingungen und Gegebenheiten kleinerer und mittlerer Unternehmen berücksichtigen.
Zu unseren Beratungsangeboten

Unsere Seminar- und Weiterbildungs-Angebote

Bei unseren Seminaren und Webinaren legen wir ganz bewusst unser Schwergewicht auf Praxisnähe, Fokussierung und Transfersicherheit.
Mit dem Gesetz zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung sind vor allen Dingen kleinere Unternehmen bezüglich der notwendigen Fachkenntnisse herausgefordert und teilweise auch überfordert, und des besteht die Gefahr, dass diese Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.
An dieser Problematik orientieren wir uns sowohl bei der Ausgestaltung und Durchführung unserer Seminare und Webinare, als auch bei der Konzeptionierung und Durchführung unserer Beratungen. Unser Ziel ist insbesondere bei dem Thema der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen dass wir so viel Knowhow und Motivation in den Unternehmen hinterlassen, dass die internen Fachkräfte dazu in der Lage sind, die Folgeprojekte und Aktualisierungen im Bereich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen selbst planen und durchführen zu können.
Zu unseren Seminar-Angeboten

NEU:
pgb plus, unsere bedienerfreundliche smarte Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software zur gesetzes-konformen, effizienten und kostengünstigen Durchfürung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen

 Mit dieser seit 2019 zu beziehenden professionellen, individuell konfigurierbaren Software stellen wir unseren Kunden eine Kombination aus
  • einem klassischen Projekt-Management-Tool für die Prozess-Steuerung
  • einem Dokumenten-Management- und - Archivierungs-Tool (z.B. für den Nachweis gegenüber Prüfungsbehörden)
  • einem kompletten Aus- und Weiterbildungs-Modul (z.B. über die ständige Verfügbarkeit aller fachlichen Hintergrundinformationen und diverse eingebaute Assistenz-Komponenten)
zur Verfügung.

pgb plus ist eine Software, mit der Sie auf einfachste Art und Weise den komplexen Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung unter Berücksichtigung von § 5, ArbSchG und gemäß den neuesten Erkenntnissen der Arbeits- und Organisationspsychologie durchführen können.

Die Software enthält alle für eine effiziente Prozess-Steuerung und –Dokumentation notwendigen Funktionen und kostet € 195,00 in der Basis-Version.
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Gratis-Online-Präsentation zum Thema
"Psychische Gefährdungsbeurteilung -
nur eine gesetzliche Pflichtaufgabe?"
Jeden Mittwoch von 14.00 - 14.30 Uhr

Wir führen in der Regel an jedem Mittwoch diese Gratis-Online-Präsentation durch. Sie sind ganz herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Sie können sich aber auch mit dem Formular anmelden, und Sie erhalten in den nächsten Stunden eine Bestätigungsmail von uns. Für den Fall, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter an einem der oben genannten Termine keine Zeit haben, bieten wir Ihnen eine individuelle Gratis-Online-Präsentation an. Bitte, kontaktieren Sie uns, wir finden sicherlich einen passenden Termin.
Zum Programm und zur Anmeldung

Interesse, in unserem Team mitzuarbeiten?

Mit dem 31. Dezember 2017 ist die Übergangsfrist zur gesetzeskonformen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für alle Arbeitgeber abgelaufen. Wenn man sich die intensiven Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter in Richtung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor Augen führt, könnte es bald ernst werden. Ein längeres Zuwarten kann beim besten Willen nicht empfohlen werden.
Wir erleben es gerade hautnah, welche Hektik und Unsicherheit entstanden ist, seit die 2-jährige Übergangsfrist für die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 ausgelaufen ist. Viele betroffenen Firmen, Organisationen bis hin zum Verein haben Schwierigkeiten damit, externe Berater zu finden, die noch Termine frei haben.
Nun ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass die gleichen Effekte in dieser Größenordnung bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen eintreten werden, dennoch ist davon auszugehen, dass auf Sicht deutlich mehr Beratungs-Kapazitäten für die insgesamt ca. 3,5 Millionen verpflichteten Arbeitgeber bereitgestellt werden müssen.
Aus diesem Grunde suchen wir engagierte und zuverlässige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die sich für das Thema der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen interessieren und nach einer intensiven, praxisorientierten Ausbildung in unserem Institut unser Berater-Team verstärken. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, sollten wir miteinander sprechen. Bitte, rufen Sie an oder
schreiben Sie uns eine E-mail.



Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung -
was hat sich seit Inkrafteten des Gesetzes in 2014 in den letzten 5 Jahren getan?

  •  Für diverse, leider aber zu wenige, dabei aber durchweg erfolgreiche Unternehmen und Organisationen war die Sicherstellung guter psycho-sozialer Verhältnisse schon weit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Selbstverständlichkeit, ein Beleg für verantwortungsvolles, nachhaltiges und ökonomisch sinnvolles unternehmerisches Handeln und nicht zuletzt des Gesunden Menschenverstands. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen war für diese Unternehmen und Organisationen somit mehr oder weniger eine Formalität.
  • Rund 60% der kleinen und mittleren Unternehmen ignorieren gesetzliche Vorschriften (DEKRA-Arbeitssicherheitsreport 2018/2019)
  • Weit über 50% der bisher durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen, sind daher unwirksam und bieten keine Rechtssicherheit!
  • Die inoffizielle Schonfrist ist vorbei, die Gewerbeaufsichtsämter sind unterwegs und prüfen flächendeckend die korrekte Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in den Unternehmen
Hier können Sie selbst überprüfen, ob Ihre Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung in Ihrem Unternehmen gemäß § 5 ArbSchG korrekt durchgeführt worden ist.
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