pgb-kompakt.de

ein Unternehmensbereich des C.U.P.-INSTITUTS

 Ihr kompetenter, engagierter Partner und Lotse bei der gesetzeskonformen Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung
psychische
Belastung (PGB), § 5 ArbSchG
§ 5, ArbSchG: Seit 2014 gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber!


Etablierung eines Steuerungs-Kreises

Etablierung eines Steuerungs-Kreises

Insbesondere für mittlere und größere Unternehmen ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung die Etablierung eines Steuerungs-Kreises zu empfehlen. Dabei sind folgende wichtige Fragen zu klären:

  • Wer wird in die Arbeitsgruppe/den Steuerungs-Kreis einbezogen?
  • Wird die Arbeitsgruppe/der Steuerungs-Kreis ausreichend sensibilisiert und geschult, um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sachgerecht durchführen zu können? Wird ein klares Rollenverständnis geschaffen?
  • Finden Meetings der Arbeitsgruppe/des Steuerungs-Kreises in regelmäßigen Abständen statt?
  • Wie wird innerhalb der Arbeitsgruppe/des Steuerungs-Kreises und zwischen der Arbeitsgruppe/dem Steuerungs-Kreis und den Mitarbeitern kommuniziert? Können alle Mitarbeiter erreicht werden?
  • Wer moderiert den Workshop?
  • Wer ist für das Verfahren und das Projektmanagement verantwortlich?
  • Wird eine Betriebsvereinbarung benötigt? Ist diese gewünscht?
  • Existieren ein BGM und ein BEM? Werden diese Systeme einbezogen?
  • Wird eine fachliche Beratung durch externe Personen (Berater, Psychologen, BG, Krankenkasse) benötigt?
  • Wird die Gefährdungsbeurteilung zeitgleich im kompletten Unternehmen oder nach und nach durchgeführt oder gibt es Schwerpunkte für den Start? Ist es vorteilhaft, mit einem Pilotprojekt in die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen einzusteigen?
  • Mit welcher Methodik soll analysiert werden? Werden auch die Beanspruchungen berücksichtigt?
  • Wie sieht der Zeitplan aus? Wann soll der Start sein, bis wann soll was erreicht sein?
Letztlich bilden diese Fragen die Agenda eines Strategie-Workshops, sodass im Anschluss in die erste Phase der Prüfungen, nämlich die Prüfung bereits vorliegender, bekannter Fehlbelastungen eingetreten werden kann. Sollten die Ergebnisse dieser Prüfung bereits aufbereitet vorliegen, könnten sie auch Teil des Strategie-Workshops werden.
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