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Viele Zivilisationskrankheiten werden in Zusammenhang mit chronischem Stress gebracht.
In allen Berufsfeldern ist eine übermäßige psychische Belastung möglich, in der heutigen Arbeitswelt ist niemand vor einer psychischen Überbelastung absolut sicher. Sind Beschäftigte konstant einem hohen mentalen Stresspegel ausgesetzt, drohen eine Vielzahl an negativen Konsequenzen:>>>weiter
Die zentrale Frage bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung lautet:
"Welche psychischen Gefährdungen gehen von einer Arbeitsplatz-Kategorie aus, und was (falls notwendig) muss präventiv getan werden, um diese Gefährdungen nachhaltig zu minimieren?"
Dabei geht es im Sinne von Verhältnis-Prävention ausschließlich um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit und nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Mitarbeiter.>>>weiter
Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (PGB) als eigenständiger Teilbereich der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind seit dem Jahr 2014 alle Arbeitgeber mit mindestens einem versicherungspflichtigen Mitarbeiter, damit faktisch alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet!>>>weiter
Zunächst einmal wird die fast als historisch zu bezeichnende Chance nicht genutzt, über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - wenn man sie richtig und engagiert durchführt - nicht nur eine wichtige Etappe hin zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zum Gesunden Unternehmen in Angriff zu nehmen, sondern auch zu einer echten Win-Win-Situation zu kommen, von der das Unternehmen und die Beschäftigten gleichermaßen profitieren.
Aber es könnten aus der Nichtbeachtung einer eindeutigen Verpflichtung und der nicht bestehenden Rechtssicherheit im Sinne des § 5, ArbSchG auch ganz konkrete Folgen in zweifacher Hinsicht entstehen: auf die wir hier hinweisen möchten.>>>weiter
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein systematischer Prozess mit mehreren Stufen, die, um dem Gesetz gerecht zu werden und gegenüber den Prüfungsbehörden zu bestehen, alle bearbeitet werden. Der Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung muss zu dem als Regelkreis verstanden werden, was bedeutet, dass die psychische Gefährdungs-beurteilung als kontinuierlicher Verbesserungs-prozess (KVP) definiert und in Abständen aktualisiert werden muss.>>>weiter
Entscheidend für den Erfolg einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist die Bildung eines Steuerungs-Kreises und die Formulierung einer Projekt-Konzeption
Eine Bemerkung vorweg: Es existieren keinerlei Vorgaben des Gesetzgebers, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch externe Fachleute durchführen zu lassen. Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber unter Bewertung vorhandener/verfügbarer fachlicher und organisatorischer Ressourcen selbst darüber entscheiden kann, wem er diese Aufgabe übertragen möchte. Dabei stehen ihm u.a. folgende Optionen zur Verfügung: >>>weiter
Eine gute Projekt-Vorbereitung ist das A & O einer erfolgreichen psychischen Gefährdungsbeurteilung, hier werden wichtige Entscheidungen für den weiteren Prozess-Verlauf getroffen und hier entscheidet sich womöglich, ob die prüfenden Behörden den gesamten Prozess als gesetzeskonform anerkennen. Um sicherzugehen, dass nicht bereits in der Projekt-Planung Fehler gemacht werden, sollten Sie Ihre gesamte Projekt-Vorbereitung bereits hier an den Prüf-Kriterien messen.>>>weiter
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist mehr als nur eine gesetzliche Pflichtaufgabe!
Sie ist eine fast historische Chance für ein besseres HR-Management und eine Win-Win-Situation!>>>weiter
Es kann hilfreich sein, zunächst mit einem Pilot-Projekt zu starten, um sich mit den nachfolgenden Problemen zu beschäftigen und praxisnahe Problem-Lösungen zu entwickeln, von denen nachfolgende Projekte profitieren können. >>>Lesen Sie mehr
Die Beantwortung dieser Frage ist schwierig, ohne die betrieblichen Rahmenbedingungen zu kennen. Entscheidend sind folgende Sachverhalte und Fragestellungen?
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Ganz besonders im Bereich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastunge besteht die Gefahr von Missverständnissen und Missdeutungen im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben und Umsetzungs-empfehlungen. Die nachfolgenden Erläuterungen und Klärung der relevanten Begriffe soll helfen, derartige Missverständnisse und Missdeutungen möglichst zu verhindern. Zu ergänzenden Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.>>>weiter