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ein Unternehmensbereich des C.U.P.-INSTITUTS

 Ihr kompetenter, engagierter Partner und Lotse bei der gesetzeskonformen Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung
psychische
Belastung (PGB), § 5 ArbSchG
§ 5, ArbSchG: Seit 2014 gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber!


Die für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen relevanten Gefährdungsquellen

 Die für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen relevanten Gefährdungs-Quellen

Die zentrale Frage bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung lautet:

"Welche psychischen Gefährdungen gehen von einer Arbeitsplatz-Kategorie aus, und was (falls notwendig) muss präventiv getan werden, um diese Gefährdungen nachhaltig zu minimieren?"

Dabei geht es im Sinne von Verhältnis-Prävention ausschließlich um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit und nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Mitarbeiter.
Analysiert und optimiert werden dabei nicht etwa alle Arbeitsplätze, sondern alle  Arbeitsplatz-Kategorien (zu verstehen als die Zusammenfassung gleichartiger (!) Arbeitsplätze) Hinweis: nach § 52 ArbSchG wird eine Arbeitsplatz-Kategorie als eine Gruppe von Arbeitsplätzen/Tätigkeiten mit gleichartigen Arbeits- und Belastungsbedingungen definiert.

Jede Arbeitsplatz-Kategorie wird nach den vier vorgeschriebenen Merkmalsbereichen
  • Arbeitsinhalte, Arbeitsaufgabe:
    • Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum, Abwechslungsreichtum, Information/ Informationsangebot, Verantwortung, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme
  • Arbeitsorganisation:
    • Arbeitszeit , Arbeitsablauf (Zeitdruck, hohe Arbeitsintensität, häufige Störungen/Unterbrechungen, hohe Taktbindung) Kommunikation/Kooperation
  • Soziale Beziehungen: zu den Kollegen, zu den Vorgesetzten  
  • Arbeitsbedingungen:
    • physikalische und chemische Faktoren, physische Faktoren, Arbeitsplatz- und Informationsgestaltung, Arbeitsmittel
  •  Neue Arbeitsformen (gegenwärtig noch nicht geprüft)

analysiert und optimiert.

Das bedeutet konkret: jede Arbeitsplatz-Kategorie muss im Hinblick auf bis zu 22 Einzelmerkmale analysiert und ggfs. nachhaltig optimiert und dokumentiert werden.
Ursachen für psychische Gefährdungen sind  bei weitem nicht nur  ergonomisch unzureichend gestaltete Arbeitsplätze, Stress und Überlastungen, sondern – direkt oder indirekt – an vielen, ja fast an allen Stellen eines Unternehmens zu finden. Auch macht es einen Unterschied, ob sich ein Unternehmen auf Wachstumskurs, in einer Change-Phase oder auf einem Konsolidierungskurs befindet.

Darum sollte keine Stellschraube im Unternehmen von der  Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ausgenommen werden, und es sollte auch alles vermieden werden, lediglich an den Symptomen zu kurieren, statt die Quellen und wahren Ursachen in Augenschein zu nehmen.

Alles, was im Unternehmen im Hinblick auf mögliche psychische Gefährdungen falsch läuft, wird spätestens – und damit sprechen wir vor allem die Controller in den Unternehmen an – am point-of-sale sichtbar. Oft werden dann negative  Effekte der „Geiz-ist-geil“-Mentalität oder der bösen Konkurrenz zugeschrieben, ohne dabei zu prüfen, wo die wahren Ursachen liegen.

Deswegen sagen wir manchmal auch etwas humorvoll: "Die einfachste und billigste Methode, mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu beginnen, ist „under Cover“ einmal bei seinem eigenen Unternehmen einzukaufen, sich dort beraten zu lassen oder einfach nur mal dort anzurufen."
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