pgb-kompakt.de

ein Unternehmensbereich des C.U.P.-INSTITUTS

 Ihr kompetenter, engagierter Partner und Lotse bei der gesetzeskonformen Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung
psychische
Belastung (PGB), § 5 ArbSchG
§ 5, ArbSchG: Seit 2014 gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber!


Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung?

Die Beantwortung dieser Frage ist schwierig, ohne die betrieblichen Rahmenbedingungen zu kennen, aber wir wollen dieser Frage ohne Kenntnis der betrieblichen Rahmenbedingungen nicht ganz aus dem Weg gehen.

  • Für ein Unternehmen mit ca. 100 Mitarbeitern ergibt sich für den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ein durchschnittlicher Kostenrahmen zwischen € 40,00 und € 60,00 pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter. Darin sind enthalten
    • der Einsatz externer Fachkräfte
    • die Durchführung einer online-Mitarbeiterbefragung
    • der Einsatz unserer Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software
  • Für kleinere Unternehmen erhöhen sich die durchschnittlichen Kosten, für größere Unternehmen reduzieren sich die durchschnittlichen Kosten pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter
Entscheidend für die Beantwortung der Ausgangsfrage sind folgende Sachverhalte und Fragestellungen?

  • Wie erfolgreich ist das Unternehmen bisher gewesen, psychische Belastungen und psychische Gefährdungen, die von einer Arbeitsplatz-Kategorie ausgehen, zu erkennen, zu analysieren, durch nachhaltige und wirksame Maßnahmen zu optimieren bzw. zu minimieren und diesen Prozess gesetzeskonform zu dokumentieren?
  • Wie viele Arbeitsplatz-Kategorien (Zusammenfassung ähnlicher/vergleichbarer Arbeitsplätze) sind im Unternehmen vorhanden?
  • Wie differenziert werden die Arbeitsplatz-Kategorien definiert und über die folgenden Analyse-Schritte untersucht?
  • Wie viele Einzelmerkmale pro Arbeitsplatz-Kategorie werden untersucht (die GDA und andere Institutionen gehen von bis zu 22 Einzelmerkmalen aus). Das bedeutet, dass pro Arbeitsplatz-Kategorie bis zu 22 Einzelmerkmale analysiert, ggfs. durch nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen optimiert, auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und gesetzeskonform und für die Prüfbehörden nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.
Am sinnvollsten für eine Kostenkalkulation ist die Berechnung für jeweils eine Arbeitsplatz-Kategorie

Voraussetzungen:
  • Die psychische Gefährdungsbeurteilung wird von der Geschäftsleitung, den Führungskräften und Mitarbeitern getragen.
  • Die Personen, die eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen, sind beispielsweise durch ein entsprechendes Seminar fachlich dafür qualifiziert. >>>Zu unseren diesbezüglichen Seminar-Angeboten
  • Es existiert eine fundierte, professionelle Planung des Gesamt-Prozesses. >>>Zum PGB-Standard-Prozess
  • Ein interdisziplinär zusammengestellter Steuerungskreis (ähnlich Gesundheitszirkel) ist etabliert und plant, steuert und kontrolliert den Gesamt-Prozess.
  • Es werden die sehr hilfreichen und fundierten Empfehlungen der GDA, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der Berufsgenossenschaften, der Verbände, der Kammern und Versicherungsträger zur Vorgehensweise und zu den einzusetzenden Instrumentarien weitgehend berücksichtigt und umgesetzt.
Unter diesen Prämissen kann für je eine Arbeitsplatz-Kategorie (je nach Qualität und Nachhaltigkeit der Personal-Politik) mit einem Zeitaufwand von 2-6 Stunden kalkuliert werden.

Der Zeitaufwand lässt sich durch folgende Maßnahmen reduzieren:

  • Einsatz einer auf die psychische Gefährdungsbeurteilung Prozesssteuerungs- und Dokumentations-Software (mindestens 25% Reduzierung des Zeitaufwands) >>>Zu unserer diesbezüglichen Software
  • Gezielter Einsatz von externen Fachleuten, insbesondere für die Analyse-Stufe und/oder die Stufe für die Konzeptionierung von Verbesserungsmaßnahmen (mindestens 25% Reduzierung des Zeitaufwands bei erhebliche verbessertem Output). >>>Zu unseren diesbezüglichen Beratungsangeboten
Wir gehen davon aus, das dem Zeit-/oder Kostenaufwand für die psychische Gefährdungsbeurteilung ein um mindestens 250% höherer Nutzen (ROI = 1:2,5)  für das Unternehmen durch die Verbesserung der Produktivität, den Abbau von bisher verdeckten Organisations- und Schnittstellenproblemen, die verbesserte Mitarbeitergesundheit und – motivation und – last, but not least – eine deutliche Verbesserung der Arbeitgeber-Attraktivität gegenübersteht.

Fazit: Die Unternehmen, die die psychische Gefährdungsbeurteilung nicht oder nur unzureichend durchführen, riskieren nicht nur Strafzahlungen und mögliche empfindliche Regressforderungen von Versicherungsträgern, sondern verlieren auch zusätzlich noch Geld, spätestens an der Schnittstelle zum Kunden, am point-of-sales!

Übrigens:

Was ist die schnellste und kostengünstigste Methode einer Gefährdungs-beurteilung psychische Belastung in Ihrem Unternehmen?


Antwort:

Rufen Sie einmal bei sich selbst in Ihrem Unternehmen an, lassen Sie sich mit einer Ihrer Fach-Abteilungen verbinden, stellen Sie eine Frage oder lassen Sie sich beraten.


Damit erfüllen Sie zwar noch nicht Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, aber Sie bekommen wichtige Hinweise darauf, wo Sie möglicherweise ansetzen müssen.....

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