Ihr kompetenter, engagierter Partner und Lotse
bei der gesetzeskonformen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
psychische
Belastung (PGB), § 5 ArbSchG § 5, ArbSchG: Seit 2014 gesetzliche Pflicht für alle
Arbeitgeber!
Die pgb-plus-Software-Philosophie
Die pgb plus-Software Philosophie
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hat einige wichtige Besonderheiten, auf die wir uns mit der Entwicklung der pgb plus-Software konsequent eingestellt haben:
Punkt 1: Pflicht für alle Arbeitgeber
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen muss gemäß § 5, ArbSchG von allen Arbeitgebern gesetzeskonform durchgeführt werden. Das betrifft den Blumenhändler wie den Groß-Konzern gleichermaßen. Darauf haben wir reagiert.
Punkt 2: Eine große organisatorische und fachliche Herausforderung
Vor allen Dingen große Unternehmen verfügen in der Regel über ausreichende organisatorische und fachliche Kapazitäten, mit deren Hilfe die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vergleichsweise problemlos durchgeführt werden kann. Von diesen Rahmenbedingungen kann man allerdings insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen nicht unbedingt ausgehen. Darauf haben wir reagiert.
Punkt 3: Chance für eine klassische Win-Win-Situation
Wohl den meisten Arbeitgebern wird es zumindest vorläufig genügen, mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Rechtssicherheit gegenüber den Prüfbehörden, den eigenen Mitarbeitern und den Gerichten zu erreichen. Andere Arbeitgeber denken längerfristig und zukunftsorientiert und definieren deswegen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als einen wichtigen Schritt hin zum professionellen Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zum Gesunden Unternehmen. Auch darauf haben wir reagiert.