Ihr kompetenter, engagierter Partner und Lotse
bei der gesetzeskonformen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
psychische
Belastung (PGB), § 5 ArbSchG § 5, ArbSchG: Seit 2014 gesetzliche Pflicht für alle
Arbeitgeber!
Unsere Beratungs-Module zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Unserer Beratungsangebot ist modular strukturiert
Um auf die unterschiedlichen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen von Unternehmen/ Organisationen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen optimal und maßgeschneidert eingehen zu können, haben wir unser Beratungs-Portfolio modular konzipiert. Wir bieten:
die Moderation des Gesamt-Prozesses (Modul A)
die Beratung für einzelne Prozess-Stufen, bei denen es angebracht sein könnte, externe Unterstützung einzusetzen (Modul B)
den Einsatz von Analyse-Instrumentarien (Module D + E)
die Hilfestellungen bei wichtigen Vorbereitungs-Maßnahmen (Module F + G)
Auditierung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen (Modul J)
Modul A:
Moderation des gesamten Prozesses und Moderation des Steuerungs-Kreises
Grundsätzlich sollte der fachlich optimal und paritätisch besetzte Steuerungs-Kreis nach dem Workshop (siehe Modul F) und unter Verwendung der pgb plus-Software (siehe Modul C) dazu in der Lage sein, den Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung (wenn es so gewünscht ist) komplett oder bis auf die eine oder andere Zwischenstufe (siehe Modul B) selbständig durchzuführen.
Alternativ dazu könnte C.U.P. die Moderation des Steuerungs-Kreises vom Beginn bis zum Ende komplett übernehmen. Unter der Voraussetzung, dass die Mitglieder des Steuerungs-Kreises zwischen den einzelnen Sitzungen Aufgaben übernehmen, kalkulieren wir pro zu untersuchender/ optimierender Arbeitsplatz-Kategorie incl. strukturierter Mitarbeiter-Interviews einen Beratungsaufwand von ca. 2-4 Mann/ Stunden.
Für C.U.P. stellt es in der Regel kein Problem dar, auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten und auch halbtags zu moderieren.
Modul B:
Moderation von einzelnen Prozess-Stufen
Alternativ zur Moderation des Gesamt-Prozess (siehe Modul A) steht C.U.P. für die Moderation/fachliche Begleitung von bestimmten Prozess-Stufen zur Verfügung, bei denen es ratsam erscheint, externe Expertise hinzuzuziehen, z.B.
Konzeptionierung und Planung der psychischen Gefährdungsbeurteilung (extrem wichtig!),
Auswahl der geeigneten Analyse-Verfahrens,
Durchführung von strukturierten Mitarbeiter-Interviews
Bewertung von Analyse-Ergebnissen, Definition von Prioritäten
Entwicklung von Maßnahmen zur Optimierung von psychischen Belastungen und/oder Reduzierung von psychischen Gefährdungen)
Moderation von Workshops
Fachliche Überprüfung einer bereits durchgeführten Gefährdungsbewertung psychischer Belastungen
Modul C:
pgb-plus
Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software
Mit der pgb plus-Software stellen wir unseren Kunden eine Software zur Verfügung, in der der Experte "onboard" installiert ist. Sie ist eine Kombination aus
einem klassischen Projekt-Management-Tool
für die Prozess-Steuerung
einem Dokumenten-Management- und - Archivierungs-Tool
(z.B. für den Nachweis gegenüber Prüfungsbehörden)
einem kompletten Aus- und Weiterbildungs-Modul
(z.B. über die ständige Verfügbarkeit aller fachlichen Hintergrundinformationen, diverse eingebaute Assistenz-Komponenten und konkrete Verbesserungsvorschläge zur Optimierung der psychischen Belastungen)
Modul D:
Mitarbeiterbefragung (online oder schriftlich)
Vorab ein wichtiger Hinweis: Bei Mitarbeiterbefragungen muss gewährleistet sein, dass die Ergebnisse nicht auf eine/wenige Person(en) zurückzuverfolgen sind, um die absolut notwendige Anonymität zu gewährleisten. Ob eine Mitarbeiterbefragung auch unter diesem Aspekt sinnvoll ist, hängt von der Mitarbeiterzahl bzw. den in die Analyse einbezogenen Arbeitsplatz-Kategorien ab. Die Entscheidung darüber sollte im paritätisch besetzten Steuerungs-Kreis bei Rücksprache mit dem Aufgabensteller getroffen werden.
C.U.P. arbeitet im Auftragsfall auch aus Neutralitätsgründen mit spezialisierten externen Instituten zusammen (z.B. HR PULS, Hamburg, uve-Arbeitsschutz, Berlin).
Die Auftragsvergabe zur Mitarbeiterbefragung kann entweder direkt über das Befragungs-Institut oder über C.U.P. (dann incl. Briefing, Supervision und Auswertung) erfolgen.
Die Kosten für eine Mitarbeiterbefragung liegen zwischen € 9,00 und € 12,00 pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter.
Modul E:
Strukturierte Mitarbeiter-Interviews
Als probates Instrumentarium zur Fein- bzw. vertiefenden Analyse bieten sich strukturierte Mitarbeiter-Interviews an. Für ein solches Mitarbeiter-Interview mit Beobachtung am Arbeitsplatz sind pro Arbeitsplatz-Kategorie ca.2,5 - 3,0 Stunden (incl. Nachbearbeitung) erforderlich.
Hinweis: von Fall zu Fall kann es sinnvoll/geboten sein, pro Arbeitsplatz-Kategorie 2 Interviews durchzuführen, um die Aussagekraft der Analyse zu verbessern.
Modul F:
Kick-off-Veranstaltung mit Führungskräften und Mitarbeitern vor dem Projekt-Start
Die wesentliche Funktion dieser von uns moderierten 2-3-stündigen Veranstaltung ist die Information der Führungskräfte (und Mitarbeiter) über die Ziele, den Nutzen für das Unternehmen, die gesetzlich vorgeschriebene Notwendigkeit und die wichtigsten Teilschritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Entscheidend ist die glaubwürdige Vermittlung der Chance für eine echte und nachhaltige Win-Win-Situation
Ziel der Veranstaltung ist die Sicherstellung der vollen Unterstützung der Führungskräfte einerseits und die fundierte, zur aktiven Teilnahme/Mitarbeit motivierenden Informationsweitergabe an die Mitarbeiter.
Es besteht die Möglichkeit, die Kick-off-Veranstaltung auch als online-Meeting (Webinar) durchzuführen.
Modul G:
Workshop zur Etablierung und gezielten Qualifizierung des Steuerungs-Kreises
Inhalt des ca. 1-tägigen, bei größeren Projekten 2-tägigen Workshops ist die Information der Mitglieder des Steuerungs-Kreises über alles, was mit psychischen Gesundheit und Belastungen im Arbeitsleben zusammenhängt (gemeint ist primär das arbeits- und organisations-psychologische Basis-Wissen), die Information über den Ablauf und die einzelnen Prozess-Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung, der Umgang mit der neuen pgb plus-Prozess- und Dokumentations-Software sowie die fachliche/organisatorische Vorbereitung auf die zentralen Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Steuerungs-Kreises
Möglicher Ablauf dieses Workshops:
Begrüßung und Einführung in das Thema
Sammeln von möglichen Belastungen
Folgen psychischer Belastungen
Gesetzliche Grundlagen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
Erarbeitung von Projektzielen
Vorstellen des standardisierten Projektablaufs
Vorstellen der verschieden Methoden, Analyse-Verfahren und Instrumentarien
Benennung weiterer Schritte
Ziel des Workshops ist die praxisnahe Qualifizierung der Steuerungskreis-Mitglieder, um auch die nächsten Durchläufe der psychischen Gefährdungsbeurteilung selbständig durchführen zu können.
Modul H
Moderation von Experten-Teams
Die Einrichtung von Experten-Teams kann für unterschiedliche Prozess-Stufen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sinnvoll sein, und zwar für:
die fachkundige Interpretation von Analyse-Ergebnissen
die Bewertung von Risiken, die aus der Analyse erkennbar geworden sind
die Entwicklung von Optimierungs-Maßnahmen zur Reduzierung der psychischen Belastungen
Modul I
Zugriff auf den C.U.P.-Ideen-Pool zur Minimierung/Beseitigung von psychischen Belastungen bzw. Gefährdungen
In diesen Ideen-Pool werden ständig praxiserprobte Vorschläge und Empfehlungen zu Maßnahmen integriert, die die Unternehmen dabei unterstützen sollen, systematisch psychische Belastungen zu minimieren, Gefährdungen zu beseitigen, die Mitarbeiter-Motivation zu erhöhen und die richtigen Schritte hin zum Gesunden Unternehmen umzusetzen.
Modul J
Fachliche Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Besonders geeignet für Unternehmen, die die psychische Gefährdungsbeurteilung selbständig und ohne die Einschaltung externer Experten durchgeführt haben und sicherstellen wollen, dass ihre psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzeskonform durchgeführt worden ist. Diese Überprüfung kann sowohl im Hause des Unternehmens (Interne Prüfung) als auch über die Prüfung der Unterlagen im C.U.P.-Institut (externe Prüfung) erfolgen.